Arbeitstagung 2007 der DKV Drucken
Arbeitstagung 2007 der DKVDie Arbeitstagung 2007 der Dachorganisation der Katzenschutzvereine – immerhin die 27. - fand am Sonnabend, den 10. November 2007 an neuer Stelle statt. Das langjährige Vereinslokal war geschlossen worden, so dass sich die Tagungsteilnehmer ab 12 Uhr in der Gaststätte „Zur Martinsklause“ in Düsseldorf-Bilk einfanden.

Punkt 14 Uhr eröffnete Rudi Wolff die Versammlung, begrüßte die Teilnehmer und verlas Organisatorisches. So werden u.a. Vereine, die sich über drei Jahre nicht mehr gemeldet haben, von der Einladungsliste gestrichen.
Laut Anwesenheitsliste waren 36 Teilnehmer erschienen, und wie im Natur- und Tierschutz üblich, im Verhältnis von 30 Frauen zu 6 Männern.

Die Anwesenden hatten ein großes Pensum zu bewältigen – acht Themen standen zur Diskussion.

TOP 1 – Giardienproblematik
Ein großes Problem, mit dem fast alle Vereine in letzter Zeit zu kämpfen haben, ist der Befall der Tiere mit Giardien, einzelligen Darmparasiten, die starke Durchfälle verursachen können. Es wird vermutet, dass etwa 90 % der frei lebenden Katzen befallen sind. Das Medikament „Panacur“ soll in vielen Fällen nicht mehr wirken, während über gute Ergebnisse mit „Metronidazol“ berichtet wurde. Ein Test auf Giardien beim Tierarzt kostet etwa zwischen 14 und 21 Euro. Man kann aber die Teströhrchen beim Hersteller bestellen und den recht einfachen Test selbst durchführen. Die Teströhrchen kosten etwa 6 bis 7 Euro plus MWSt. Allerdings müssen gesunde, frei lebende Katzen auch bei positivem Ergebnis nicht unbedingt behandelt werden. Zum einen sind die Kosten für viele Vereine nicht zu tragen, zum anderen haben die Medikamente Nebenwirkungen.
Helena Bracklow stellte den Anwesenden ein umfangreiches Merkblatt über Giardien zur Verfügung. Nun sollen Erfahrungen gesammelt und darüber im nächsten Jahr berichtet werden.

TOP 2 – Erfahrungsaustausch über Katzenfallen
Es kommen immer wieder Anfragen, welche Katzen-Lebendfallen am besten geeignet sind und wo man sie erwerben kann. Bei der Diskussion stellte sich heraus, dass fast jeder Verein eigene, meist selbst gebaute Modelle verwendet und unterschiedlichste Erfahrungen gemacht hat. Während die einen auf leichte Fallen aus Aluminiumdraht schwören, benutzen andere mit Erfolg große Holzfallen, die aber gleichzeitig als Transport- und Behandlungskäfige dienen können. Manuelle Fallen werden bevorzugt, damit die Tiere nicht zu lange darin ausharren müssen. Andererseits sind sehr scheue Tiere wohl nur mit Automatikfallen einzufangen.
Generell kann also keine Empfehlung gegeben werden, da die Anforderungen und Vorstellungen zu unterschiedlich sind. Folgende Tipps diverser Vereine sind jedoch vielleicht von Nutzen:
- Zur Vermeidung von Verletzungen sollten Metallklappen gegen Kunststoffklappen ausgetauscht werden. Allerdings kein durchsichtiges Plexiglas, da die Katzen oft mit voller Wucht dagegen rennen.
- Aluminiumfarbene Fallen sollten olivgrün umgespritzt werden, da diese eher angenommen werden.
- Zur besseren Tarnung könnten die Fallen mit künstlichem Efeu umwickelt werden.
- Die Verwendung von Küchenkrepp statt eines Futternapfes verringert die Verletzungsgefahr.
- Selbst gebaute, klappbare Fallen lösen etliche Transportprobleme.

TOP 3 – Einführung von Katzensteuer
Der Vorschlag, Steuern auf Katzen zu erheben, ist keine aktuelle Regierungsabsicht, sondern kommt aus Tierschutzkreisen, um dadurch die Anzahl der Katzen zu reduzieren. Jürgen Speckmann erwähnte, dass ein solcher Vorschlag bereits in den 80er Jahren des vorigen Jahrhunderts von den „Grünen“ kam, wobei diese Steuern in den Tierschutz fließen sollten. Aber wie man bereits bei der Hundesteuer sieht, würden auch Katzensteuern im allgemeinen Haushalt versickern. Zudem dürften vielen Katzenhaltern die Kosten zu hoch sein und somit vermutlich noch mehr Katzen ausgesetzt werden.
Sinnvoll, aber wohl nicht durchführbar ist die Idee, generell Katzensteuern zu erheben und die Besitzer von tätowierten, gechipten und registrierten Tieren von der Steuer zu befreien. Fragt sich nur, was mit den frei lebenden Katzen geschieht.

TOP 4 – Einnahmequellen für Tierschutz: Mitgliedschaft oder Patenschaft
Viele Menschen scheuen heutzutage davor zurück, Mitglied in einem Verein zu werden, sind aber bereit, regelmäßig auch größere Summen für den Tierschutz zu spenden. Etliche Vereine sind nun ziemlich erfolgreich damit, Paten für bestimmte Tiere, für Futterstellen oder andere festgelegte Dinge zu gewinnen. Teilweise sind die Einnahmen aus Patenschaften schon höher als aus Mitgliedsbeiträgen. Da die Patenschaft eine Spende ist, die steuerrechtlich ins Vereinsvermögen fließen muss, kann der Verein sie auch für weitere Tierschutzzwecke einsetzen.
Sinnvoll ist es also oft, statt um neue Mitglieder um Paten bzw. Förderer zu werben. Da ein eingetragener Verein rechtlich aus nur wenigen Mitgliedern bestehen muss, sollte diese Hürde auch bei schrumpfender Mitgliederzahl zu nehmen sein.

TOP 5 – Das neue Spendengesetz bzw. Abschreibungsgesetz
Jürgen Speckmann zählte kurz die wichtigsten Punkte des neuen Spendengesetzes auf:
- Die Abzugsmöglichkeiten von Spenden für gemeinnützige Zwecke sind rückwirkend ab 1.1.2007 von 5 % auf 20 % des zu versteuernden Einkommens erhöht worden.
- Der Einzahlungsbeleg wird nun bis zur Höhe von 200 Euro (vorher 100 €) als Spendenquittung anerkannt.
- Der Tierschutz ist jetzt ins Steuerrecht aufgenommen worden.
- Der Vorsitzende eines Tierschutzvereins haftet bei unsachgemäßer Verwendung der Vereinsgelder nur noch mit 30 % des Vermögens statt mit 40 %.
- Der Freibetrag für den Kostenaufwand für ehrenamtliche Helfer liegt jetzt bei 500 Euro pro Jahr.
- Der Verein kann ehrenamtlichen Helfern für Fahrten mit dem eigenen Pkw als steuerabzugsfähige Sachspende 0,30 Euro pro km bescheinigen. Folgende Voraussetzungen sind  jedoch erforderlich: Es muss ein entsprechender Vorstandsbeschluss vorliegen und der Vorstand einen schriftlichen Auftrag erteilt haben, der Helfer muss ein Fahrtenbuch führen und dem Verein gegenüber schriftlich auf die Erstattung des Aufwandes verzichtet haben.

TOP 6 – Füttern verwilderter Hauskatzen auf fremden Grundstücken
Dieser Punkt wurde nicht lange diskutiert, sondern lediglich einige Streitpunkte genannt: Betreten fremder Grundstücke ohne Einwilligung des Besitzers, Anlocken von Ratten durch Futterreste, angebliches Zerkratzen von Autolacks, usw.
Dazu wurden zwei Gutachten genannt:
- Die DEKRA hat festgestellt, dass Katzen mit ihren Krallen keinen modernen Autolack zerkratzen können.
- Laut KSB Wuppertal gibt es eine rechtsanwaltliche Auslegung, nach der das Einstellen der Fütterung einem Aussetzen der Tiere gleichgestellt werden kann.

TOP 7 – Bluttest vor Kastration
Veranlasst wurde die Aufnahme dieses Tagesordnungspunktes durch die Information, dass eine Tierärztin im Main-Taunus-Kreis von frei lebenden Katzen, die ihr zur Kastration gebracht werden, einen Bluttest durchführt und bei FeLV- und FIV-positivem Ergebnis die Tiere einschläfert. Begründet wird dies mit dem Argument, dass dadurch die Ansteckung anderer Katzen verhindert werden soll.
Nach heißer Diskussion lag die allgemeine Tendenz schließlich bei der Auffassung, dass die Einschläferung bei schwer kranken Tieren akzeptiert werden kann, äußerlich gesunde Tiere jedoch wieder freigesetzt werden sollen. Im Endeffekt muss jedoch jeder für sich selbst entscheiden, was er für richtig hält.

TOP 8 – Fundtiere und frei lebende Tiere
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass frei lebende Tiere keine Fundtiere sind. Auslöser des Streitpunktes ist oft die Kostenfrage, da manche Tierheime nur Fundtiere, dagegen keine frei lebenden Tiere aufnehmen und versorgen wollen. Soll ein Tier im Tierheim abgegeben werden, liegt die Beweispflicht, ob es ein Fundtier ist oder nicht, beim Verein. Empfehlenswert ist es, vor der Abgabe an das Tierheim bei der Polizei eine Fundtieranzeige abzugeben. Ein Fundtier muss dann sechs Monate im Heim verwahrt werden.
Es gibt zwar eine EU-Richtlinie, dass Katzen grundsätzlich Fundtiere sind, da nicht erkennbar ist, ob sie wild lebend sind oder nicht. Allerdings ist die Umsetzung in deutsches Recht eine ganz andere Sache.
Kommunen, die kein eigenes Tierheim besitzen, schließen oft mit dem größten örtlichen Tierschutzverein einen Verwahrvertrag ab (für alle Tiere). Sie erhalten eine Pauschale (Verwahrbeitrag) für die Fütterung, Kastration usw. der Tiere und übernehmen dann Aufgaben, die eigentlich laut Tierschutzgesetz Sache der Kommunen sind. Falls ein kommunales Tierheim errichtet wird, kann diese Pauschale gestrichen oder gekürzt werden.
Ein Tipp: Jeder Verein sollte sich erkunden, wer den Verwahrbeitrag erhält und einen Anteil für die eigene Tierschutzarbeit beantragen.

Während der offizielle Teil der Versammlung dann um 19 Uhr endete, tagte der harte Kern wie übliche noch einige Zeit weiter.

af